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Haftungsausschluss 

Haftungsausschluss

Haftungsausschluss Ossi’s Mietwerkstatt

 

 

 

  1. Eigene Verantwortung

 

Die Nutzung der Mietwerkstatt, der Hebebühnen, Werkzeuge und Maschinen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung des Mieters/Nutzers.

 

 

  2.Haftung des Betreibers

 

  • Der Betreiber haftet für Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf Personenschäden beschränkt (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG)

  • Eine Haftung für Sach- oder Vermögensschäden, insbesondere für Schäden am Fahrzeug des Mieters oder Dritter, wird- soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen.

 

 

  3.Pflichten des Mieters

 

  • Der Mieter verpflichtet sich, Werkzeuge und Geräte sachgemäß zu verwenden und alle Sicherheitsvorschriften einzuhalten

  • Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Missachtung von Anweisungen entstehen, haftet der Mieter.

 

 

  4.Mitgebrachte Fahrzeuge und Gegenstände

 

  • Der Betreiber übernimmt keine Haftung für in die Werkstatt eingebrachte Fahrzeuge, Werkzeuge, Wertgegenstände oder sonstige Sachen des Mieters

  • Eine Verwahrung findet nicht statt (§ 970 ABGB gilt nicht).

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